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SA/SP sind mit dem Recht der Verwaltung in doppelter Weise konfrontiert. Einerseits sind sie selbst in der Rolle der gesetzesausführenden Organe, z.B. als Mitarbeiter des Jugend- oder Sozialamts. Andererseits nehmen sie u.U. die berechtigten Interessen ihrer Klienten gegenüber Trägern öffentlicher Verwaltung wahr ( z.B. Hilfe bei der Beantragung von Leistungen, wie Wohngeld oder Unfallrente). Unter beiden Gesichtspunkten ist es daher wichtig, dass SA/SP die Grund-strukturen des Rechts der öffentlichen Verwaltung kennen, um in der jeweiligen Rolle ihrer Aufgabe gerecht werden zu können.
Dementsprechend gibt die Lehrveranstaltung Grundlagen des öffentlichen Rechts nach einem verfassungsrechtlichen Einstieg Überblick über Aufbau und Leistungen der öffentlichen Verwaltung, um schließlich konkret auf das Verwaltungsverfahren, die Verwaltungsentscheidung und deren Überprüfung einzugehen. |