Kurztext | GO | ||||
Drucktext | 10. Führung von ambulanten, vor- und nachstationären Einrichtungen (3. Semester) | ||||
Langtext | 10. Führung von ambulanten, vor- und nachstationären Einrichtungen (3. Semester) | ||||
Zulassungsrang | 1 | Modulart | Teilmodul | ||
Dauer des Moduls (SWS) | Turnus des Angebotes | Jedes Semester | ModulCode | ||
Gesamt-Leistungspunktzahl | 10 | ||||
Veranstaltungen |
4762
10.1 Personal und Personalentwicklung (Seminar) 4763 10.2 Arbeitsrecht (S7) (Vorlesung) |
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Inhalt und Qualifikationsziel | Die Lehrveranstaltungen des Moduls geben einen Überblick über die wesentlichen Probleme des Personalmanagements und Ansätze zu ihrer Bewältigung. Sie legen dabei Wert darauf, dass die maßgeblichen gesellschaftlich-politisch-rechtlichen Einflüsse auf die betriebliche Personalpolitik wie die vielfältigen Interdependenzen betrieblicher Funktionsgebiete, soweit einschlägig, deutlich werden.
Die Studierenden werden in die Lage versetzt, Problemstellungen des Personalmanagements insbesondere in ökonomischen, sozialen und rechtlichen Kontext zu stellen und eigenständig Lösungsansätze zu entwickeln. Sie erwerben außerdem die Fähigkeit, ihre eigenen beruflichen Verhaltensweisen als Geführte wie als Führungskräfte auf einer soliden theoretischen Basis zu reflektieren und zu optimieren und erhalten Kenntnisse über den rechtlichen Kontext der Selbständigkeit. Die Studierenden beschreiben und untersuchen systematisch Bedingungen und Strukturen von Personalauswahl- und Personalentwicklungsentscheidungen. analysieren die Funktionsweise von Anreizsystemen. verstehen den Aufbau und die Entwicklung von Organisationsstrukturen und deren Bedeutung für die Personalentwicklung, besonders von ambulanten, vor- und nachstationären Einrichtungen und sind in der Lage, die Kenntnisse auf den stationären Bereich zu übertragen. diskutieren Fallbeispiele und argumentieren aus unterschiedlichen Positionen |
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Lehr- und Lernformen | 10.1 ist als Seminar konzipiert. Neben theoretischem Input des Dozenten sind die Studierenden aufgefordert ihre Erfahrungen und Vorstellungen von Personalführung und Personalentwicklung in das Seminar einzubringen und anhand der wissenschaftlichen Theorie zu überprüfen.
10.2 und 10.3 Vorlesung und seminaristische Gruppenarbeit, in der Rechtsnormen und Gerichtsurteile analysiert und auf konkrete Fälle angewandt werden |
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Voraussetzungen für die Teilname | Erfolgreicher Abschluss des Modul 7 | ||||
Verwendbarkeit des Moduls | Die Modulteile 10.2 und 10.3 verzahnen sich mit der Veranstaltung zum Sozialrecht 9.2. |