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Kurztext SO
Drucktext      5. Gesellschaftliche Rahmenbedingungen (1. Semester)
Langtext 5. Gesellschaftliche Rahmenbedingungen (1. Semester)
Zulassungsrang 1 Modulart Hauptmodul
Dauer des Moduls (SWS) 4 Turnus des Angebotes Jedes Semester ModulCode  
Gesamt-Leistungspunktzahl 5
Veranstaltungen 4286 05.1 Lebenslagen, Soziale Ungleichheit  (Vorlesung)
4287 05.2 Abweichendes Verhalten und soziale Probleme  (Vorlesung)
Inhalt und Qualifikationsziel In den Veranstaltungen werden Studierende mit der gesellschaftlichen Bedingungen der Sozialen Arbeit vertraut gemacht.
Haltung: Die Studierenden lernen aus einer übergreifenden sozialwissenschaftlichen Perspektive heraus grundlegende Dimensionen sozialer Ungleichheit, sozialer Probleme und abweichenden Verhaltens als Resultat des Handelns von Akteuren zu begreifen, also als von Menschen mehr oder weniger bewusst geschaffene Zusammenhänge.
Wissen: Die Studierenden wissen, dass sie als künftige Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter die Mitwirkungs-Kompetenz von Bürgern durch professionelle Hilfe (z.B. Empowerment) fördern können. Dazu benötigen sie einerseits soziologische Grundkenntnisse vor allem über Soziale Ungleichheit, Lebenslagen, konformes bzw. abweichendes Verhalten, die Entstehungsbedingungen sozialer Probleme und Handeln. Andererseits benötigen sie reflexive Kompetenzen, um die Konsequenzen unterschiedlicher Ungleichheitsbedingungen beurteilen zu können; insbesondere Grundkenntnisse aus der Perspektive einer menschenrechtsorientierten nachhaltigen Lebens-Raum-Gestaltung.
Können: Die Studierenden erkennen, dass bei der Gestaltung unserer Lebenswelt individuell motivierte, interessengruppen-orientierte und gesamtgesellschaftlich demokratisch beschlossene Prozesse zusammenwirken. Individuen und gesellschaftliche Gruppen können im Rahmen dieser Vorgaben (‚Lebensverhältnisse’) auf der Grundlage allgemein verbindlicher rechtsstaatlicher Gesetze und Normen ihr Leben und ihren Lebensraum zu einem jeweils empirisch zu bestimmenden Ausmaß mitgestalten und an gesellschaftlichen Prozessen durch die zivilgesellschaftlich verbürgten Beteiligungsrechte (Menschen- und Staatsbürgerrechte) mitwirken.