Inhalt
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Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftsrecht
Betriebswirtschaftslehre (Prof. Hodek):
- Betriebswirtschaftliche Begriffe, Definitionen, Anreizwirkungen und Theorieansätze verstehen und kritisch prüfen
- Verständnis für Bedeutung betriebswirtschaftlicher Entscheidungsprozesse im Sozialwesen
- Anwendung grundlegender wirtschaftswissenschaftlicher Kompetenz auf praktische Fälle im Gebiet des Sozialmanagements
- Bewertung von betriebswirtschaftlichen Instrumenten und Methoden und deren Einsatzmöglichkeiten vor dem Hintergrund unterschiedlicher Akteure und Anreize im Sozialwesen
- Argumentationsaufbau und problemlösendes Denken
- Transfer erlernter Kompetenzen auf neue Anwendungskontexte / Problemstellungen
Wirtschaftsrecht (Herr Elben):
Folgende Fragestellungen werden thematisiert:
Wie kommt ein Vertrag zustande und wann ist er gegebenenfalls unwirksam?
Welche Verpflichtungen können sich aus bestimmten Vertragstypen ergeben?
Welche Folgen hat es, wenn Vertragspflichten nicht oder nicht
ordnungsgemäß erfüllt werden können?
Unter welchen Voraussetzungen können Schadensersatzansprüche entstehen? |
Lernziele |
Wirtschaftsrecht (Herr Elben):
Die Studierenden erlernen Handwerkszeug, um in der wirtschaftlichen Rechtspraxis und im Rechtsverkehr mit juristischen Vorgängen umgehen zu können.
Den Studierenden werden "Grundlagen Bürgerlichen Rechts" vermittelt, um bürgerlich-rechtliche Fragestellungen beantworten zu können. |
Voraussetzungen |
Immatrikulation im Masterstudiengang Management im Sozial- und Gesundheitswesen |
Leistungsnachweis |
Die Klausur (K120) des Moduls 1 besteht aus den Inhalten der Veranstaltungen 1.1-1.5. |