Kurztext | SO | ||||
Drucktext | 16. Gemeindepsychiatrie (3. Semester) | ||||
Langtext | 16. Gemeindepsychiatrie (3. Semester) | ||||
Zulassungsrang | 1 | Modulart | Hauptmodul | ||
Dauer des Moduls (SWS) | 3 | Turnus des Angebotes | Jedes Semester | ModulCode | |
Gesamt-Leistungspunktzahl | 4 | ||||
Veranstaltungen |
3532
16.1 Gemeindepsychiatrischer Verbund und methodische Kompetenzen der Gemeindepsychiatrie (Vorlesung) 3533 16.2 Rechtliche Grundlagen der Gemeindepsychiatrie (Vorlesung) |
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Inhalt und Qualifikationsziel | Kenntnisse der institutionellen und rechtlichen Rahmenbedingungen sind für die Soziale Arbeit in der Sozialpsychiatrie notwendiges Wissen, um KlientInnen umfassend und professionell beraten zu können. Die Studierenden lernen das Netzwerk der sozialpsychiatrischen Institutionen und auch die Besonderheiten der Region kennen und sind in der Lage passgenaue Angebote mit ihren KlientInnen zu erarbeiten.
Haltung: Die Studierenden begreifen Soziale Arbeit als Möglichkeit, ihre KlientInnen bei der Verwirklichung ihrer Grundrechte und bei der Erfüllung ihrer Rechte und Pflichten als Bürger unseres Landes zu unterstützen. Die Studierenden verstehen dieses Ziel als wichtigen Bestandteil ihres beruflichen Selbstverständnisses. Wissen: Die Studierenden kennen die wichtigsten Grundlagen des Rechts in der Arbeit mit psychisch Erkrankten, die Rechtsordnung, sowie die Grundzüge der Rechtsprechung. Können: Die Studierenden können die für die Soziale Arbeit wesentlichen Rechtsgrundlagen auf konkrete Fälle anwenden und ihre KlientInnen kompetent beraten. Sie sind in der Lage diese Kenntnisse auch in der Arbeit mit anderen Professionen einzubringen. |