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Kurztext SO
Drucktext      6. Recht I (1. Semester)
Langtext 6. Recht I (1. Semester)
Zulassungsrang 1 Modulart Hauptmodul
Dauer des Moduls (SWS) 4 Turnus des Angebotes Jedes Semester ModulCode  
Gesamt-Leistungspunktzahl 5
Veranstaltungen 3509 06.1 Recht in der Gesellschaft  (Vorlesung)
3510 06.2 Grundlagen des Verwaltungsrechts  (Vorlesung)
Inhalt und Qualifikationsziel Im demokratischen Rechtsstaat sind die Beziehungen der Bürger untereinander beziehungsweise die Beziehungen zwischen Bürger und Staat in hohem Maße rechtsförmig geregelt. Die Verrechtlichung des gesellschaftlichen Lebens soll zu einem Mehr an Lebensqualität für die Bürger, einem Mehr an Demokratie, einem Mehr an bürgerschaftlicher, politischer und sozialer Teilhabe beitragen. Das Recht selbst ist das Resultat politischer Entscheidungen, die in dauerhafte Regeln, Regelungen, Problemlösungen, Rechte, Ansprüche und Pflichten gegossen worden sind. Gerade auch im Bereich der Sozialen Arbeit stellt das einschlägige Recht die Rahmenbedingungen für die Tätigkeit von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern. Die für die Soziale Arbeit einschlägigen Regelungen finden sich sowohl im Öffentlichen wie auch im Zivilrecht. Die Studierenden sollen deshalb die Grundlagen und Grundformen des Rechts, der Rechtsordnung, der Rechtssetzung und der Rechtsprechung kennen lernen. Sie müssen sich mit den für die Soziale Arbeit wesentlichen Rechtsgrundlagen aus dem Öffentlichen Recht und dem Zivilrecht in ihren Grundzügen vertraut machen und sich im Ansatz mit der juristischen Terminologie, mit den Besonderheiten des juristischen Denkens und der juristischen Falllösung bekannt machen.
Haltung: Die Studierenden begreifen Soziale Arbeit als Möglichkeit, ihre Klienten bei der Verwirklichung ihrer Grundrechte und bei der Erfüllung ihrer Rechte und Pflichten als Bürger unseres Landes zu unterstützen. Die Studierenden verstehen dieses Ziel als wichtigen Bestandteil ihres beruflichen Selbstverständnisses.
Wissen: Die Studierenden kennen die Grundlagen und Grundformen des Rechts, der Rechtsordnung, der Rechtssetzung und die Grundzüge der Rechtsprechung im Bereich des allgemeinen Verwaltungsrechts, des Rechts der Existenzsicherung, des Zivilrechts und des Kinder- und Jugendhilferechts. Sie kennen ansatzweise die Eigenheiten der juristischen Falllösung und des juristischen Denkens.
Können: Die Studierenden können die für die Soziale Arbeit wesentlichen Rechtsgrundlagen aus dem Öffentlichen Recht und dem Zivilrecht in ihren Grundzügen anwenden.