Kurztext | SO | ||||
Drucktext | 7. Recht II (2. Semester) | ||||
Langtext | 7. Recht II (2. Semester) | ||||
Zulassungsrang | 1 | Modulart | Hauptmodul | ||
Dauer des Moduls (SWS) | 5 | Turnus des Angebotes | Jedes Semester | ModulCode | 229 |
Gesamt-Leistungspunktzahl | 5 | ||||
Veranstaltungen |
4892
07.3 Recht im Alter (Vorlesung) 3530 07.1 Recht der Existenzsicherung (Vorlesung) 3531 07.2 Grundlagen des Zivilrechts (Vorlesung) |
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Inhalt und Qualifikationsziel | Die für die Soziale Arbeit einschlägigen Regelungen finden sich sowohl im Öffentlichen wie auch im Zivilrecht. Die Studierenden sollen deshalb die Grundlagen und Grundformen des Rechts, der Rechtsordnung, der Rechtssetzung und der Rechtsprechung kennen lernen. Sie müssen sich mit den für die Soziale Arbeit wesentlichen Rechtsgrundlagen aus dem Öffentlichen Recht und dem Zivilrecht in ihren Grundzügen vertraut machen und sich im Ansatz mit der juristischen Terminologie, mit den Besonderheiten des juristischen Denkens und der juristischen Falllösung bekannt machen. |