Kurztext | STM | ||||
Drucktext | M6 Theoretische und rechtliche Grundlagen | ||||
Langtext | M6 Theoretische und rechtliche Grundlagen | ||||
Zulassungsrang | 1 | Modulart | Hauptmodul | Studienabschnitt | Fachsemester 2 |
Dauer des Moduls (SWS) | 4 | Turnus des Angebotes | Jedes Semester | ModulCode | |
Gesamt-Leistungspunktzahl | 5 | ||||
Veranstaltungen |
6960
06.2 Rechtliche Grundlagen (Vorlesung) 6963 06.1 Sozialarbeitstheorien (Vorlesung) |
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Inhalt und Qualifikationsziel | 6.1 Sozialarbeitstheorien
Soziale Arbeit als Handlungswissenschaft wird auf der Grundlage vonSommerfeld und Staub-Bernasconi definiert. Wege zur Profession Sozialer Arbeit werden hierbei erläutert. Zentral steht die Praxisrelevanz dessystemischen Paradigmas. Erläutert wird auch die Entwicklung des Verständnisses vom beruflichen Doppelmandat zum professionellenTripelmandat Sozialer Arbeit. Studierende erkennen, dass Soziale Arbeit eine Geschichte der Bezugnahme aufdie Menschenrechte hat. Hierzu gehören Zugänge über globle Definition der IFSW. Sie hält fest, dass Soziale Arbeit von ihrer Grundkonzeption eine Menschenrechtsprofession ist. Neben der Bezugnahme auf der Ebene derProfession können Menschenrechte als Analyseinstrument/Argumentationsstütze genutzt werden. 6.2 Rechtliche GrundlagenDie Studierende erkennen die Bedeutung der Grundrechte für Soziale Arbeit, sieerhalten zudem einen Überblick über relevante Gesetzte differenziert nachAnspruchsgruppen (Menschen mit Behinderung, Menschen im Alter,geflüchtete Menschen u.a.), die das Thema Teilhabe und Antidiskriminierungzentral setzen |
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Lehr- und Lernformen | Vorlesung | ||||
Arbeitsaufwand | 42 h Präsenzzeit, 108 h Selbststudium |