Aufgaben
|
Was ist ein Personalrat?
Personalräte sind die Personalvertretungen in öffentlichen Einrichtungen, so auch an der Hochschule Ravensburg-Weingarten. Die rechtliche Grundlage für die Arbeit aller Personalräte in Baden-Württemberg ist das Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG).
Die Mitglieder des Personalrats werden regelmäßig alle 5 Jahre von den zu vertretenden Beschäftigten und aus deren Reihen gewählt.
Wer wird vom Personalrat vertreten?
Vom Personalrat werden alle Beschäftigten aus der Gruppe der Arbeiter, Angestellten, Beamten und wissenschaftlichen Mitarbeiter vertreten. Davon ausgenommen sind u.a. Professoren, Gastdozenten und nebenberuflich beschäftigtes Personal.
Was macht der Personalrat?
Für die Wahrnehmung dieser Arbeitnehmerrechte hat der Gesetzgeber den Personalräten bestimmte Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Anhörungsrechte im Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) an die Hand gegeben.
Zu den wichtigsten Aufgaben des Personalrats gehört:
* die Überwachung der geltenden Gesetze und Verordnungen,
* der Tarifverträge,
* der Dienstvereinbarungen und anderer Bestimmungen, die den Arbeitnehmern Rechte einräumen sowie
* Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegennehmen und weiterleiten
Darüber hinaus hat der Personalrat Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Anhörungsrechte bei zahlreichen Maßnahmen der Dienststelle:
* Einstellungen und Eingruppierung
* Nicht nur vorübergehende Übertragung einer Tätigkeit, die den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren oder niedrigeren Vergütung oder Lohngruppe entspricht
* Eingruppierungen
* Versetzungen
* Umsetzungen
* Kündigungen
* Änderung des Arbeitsvertrages
* Nebenabreden zum Arbeitsvertrag
* Versagung oder Widerruf von Nebentätigkeit
* Weiterbeschäftigung über die Altersgrenze hinaus
* Planung, Gestaltung und Änderung der Arbeitsplätze und der Arbeitsorganisation
* Festlegung der Arbeitsinhalte und des Arbeitsumfanges
* Änderung von Tätigkeitsbeschreibungen
* Arbeitszeitregelungen
* Aufstellung von Urlaubsplänen (Festsetzung der zeitlichen Lage des Erholungsurlaubs, wenn zwischen den Beteiligten kein Einverständnis erzielt wird)
* Maßnahmen zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und sonstigen Gesundheitsschädigungen
* Auswahl der Teilnehmer an Fortbildungsveranstaltungen
Kann der Personalrat sich bei der Interessenvertretung der Arbeitnehmer nicht mit der Dienststelle einigen, besteht in bestimmten Fragen die Möglichkeit, den strittigen Sachverhalt in die sog. "Stufenvertretung" weiterzuleiten. Dann verhandelt ein übergeordneter Hauptpersonalrat direkt mit dem zuständigen Ministerium über den Fall und kann bei Nichteinigung in bestimmten Fällen eine Einigungsstelle anrufen. Die meisten Problemfälle der Interessenvertretung lassen sich aber "vor Ort" im Gespräch mit der Dienststellenleitung klären. Der Personalrat kann dabei die Arbeitnehmer als Einzelpersonen oder als Gruppe argumentativ unterstützen und bietet regelmäßig in seinen Personalversammlungen ein Forum für Meinungsaustausch und Initiativen an. Der Personalrat führt einmal jährlich eine Personalversammlung mit allen Beschäftigten der Hochschule durch. Flankierend zur Arbeit des Personalrats gibt es zur besonderen Interessenvertretung die Schwerbehindertenvertretung sowie eine Frauenvertreterin.
Sprechstunde: 10:00Uhr bis 12:00Uhr im Raum A213
oder nach Vereinbarung.
|