Inhalt
Kurzkommentar |
Maximal 12 Teilnehmer
Veranstaltung findet im E-Mobility-Labor statt: J001, J005 und Besprechungsraum |
Inhalt |
eLearnings: • Elektrische Gefährdungen und Erste Hilfe • Schutzmaßnahmen gegen elektrische Körperdurchströmungen und Störlichtbögen • Organisation von Sicherheit und Gesundheit bei elektrotechnischen Arbeiten • Fach- und Führungsverantwortung • Mitarbeiterqualifikation im Tätigkeitsumfeld Elektrotechnik • Einsatz von Hochvolt-Systemen • Aufbau und Funktion von Hochvolt-Komponenten Praxis: • Elektrische Messtechnik im Umfeld der Elektromobilität • Messwert-Interpretation • Zertifiziertes Freischalten eines Hochvoltsystems • Durchführen von Arbeiten im spannungsfreien Zustand • Abnahme von Arbeiten am spannungsfreien HV-System • Inbetriebnahme des Hochvoltsystems gemäß Checkliste und Betriebsanweisung • Ein- und Unterweisung von Mitarbeitern an Hochvolt-Fahrzeugen • Auswahl und sicherer sowie fachgerechter Einsatz von Werkzeugen • Verlegen von Hochvoltleitungen • Ladeinfrastruktur und Laden von Hochvolt-Fahrzeugen |
Literatur |
[1] DGUV Information 209-093 [2] Reick, Benedikt: Skript Hochvoltfahrzeuge |
Voraussetzungen |
Eine Teilnahme ist nur möglich mit dem verpflichtenden Versuch zum Erwerb des Zertifikats Stufe 2E der DGUV-I 209-093. Elektrotechnische Vorkenntnisse werden vorausgesetzt und müssen in einem online-Modul nachgewiesen werden. |
Leistungsnachweis |
Portfolio-Prüfung für alle Studierenden mit 5 ECTS
Für die Aushändigung des Zertifikats für Arbeiten an Hochvoltsystemen der Stufe 2E müssen mindestens 75 % der möglichen Punkte erreicht werden. Zudem müssen die eLearning Abschlussprüfungen sowie die K60 erfolgreich abgeschlossen sein.
Die Benotung: - 1/3 Benotung der Präsentation in Gruppen, keine Limitierung der Hilfsmittel - 1/3 Benotung der schriftlichen Prüfung (K60 während dem Semester) vor Abhalten der Praxisprüfung, Taschenrechner als Hilfsmittel erlaubt - 1/3 Benotung der Praxisprüfung (mündliche Termine organisiert vom Prüfer) am Ende des Semesters, Taschenrechner und Arbeitsanweisung als Hilfsmittel erlaub |