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Tagungen/Workshops : Nachträgliche Erbringung von "Hartz IV-Leistungen" im Zugunstenbescheidwege gemäß § 44 SGB X nach Beendigung des Bezugszeitraumes? Zugleich anmerkung zu BSG, Urteil vom 4.4.2017- B 4 AS 6/16 R- - Detailansicht
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Nachträgliche Erbringung von "Hartz IV-Leistungen" im Zugunstenbescheidwege gemäß § 44 SGB X nach Beendigung des Bezugszeitraumes? Zugleich anmerkung zu BSG, Urteil vom 4.4.2017- B 4 AS 6/16 R-
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Heinz, Dirk, Professor Dr.iur.
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