Inhalt
Inhalt |
Die Vorlesung soll den Studierenden in den Gegenstand des Europäischen Wirtschaftsrechts am Beispiel des Europäischen Markenrechts einführen. Gleichzeitig mit dem Europäischen Markenrecht soll dem Studierenden die Bedeutung öffentlich-rechtlicher Rahmenbedingungen für die Wirtschaft verdeutlicht werden. Gerade am Beispiel des Markenrechts lässt sich das System von Internationalen Organisationen (WTO, also Welthandelsorganisation) und Verträgen (PVÜ = Pariser Verbandsübereinkommen) aufzeigen. So bestehen zB international geltende Markenrechte idR aus einem Bündel nationaler Rechte, die auf einem einheitlichen Anmeldevorgang für mehrere Staaten beruhen. Wohingegen die von der EG geschaffenen gemeinsamen Markenrechte einheitlich für alle Mitgliedstaaten gelten. |
Literatur |
Literaturangaben sind im Vorlesungsumdruck angegeben. |
Lernziele |
Als Lernziele sollen dem Studierenden die Grundzüge des Immaterialgüterrechts, insbesondere des Europäischen und Internationalen Markenrechts, die Entstehung Völkerrechtlicher Verträge, der Aufbau und die Organisation der EU (drei Säulen) (mit Einblicke in das primäre und sekundäre Gemeinschaftsrecht) und anderer internationaler Organisationen wie die WTO näher gebracht werden. |
Leistungsnachweis |
Benotete Prüfungsleistung: Klausur, 60 Minuten. |