Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme an allen "Konsultationterminen" Pflicht ist! Anwesenheitspflicht besteht aus didaktischen Gründen (Sicherstellung von Diskussionen in Kleingruppen zwecks Spiegelung und Beratung mit Studierenden und Konsultationsdozenten). Ausnahme bei Vorlage ärztliches Attest.
Konsultationstage an der Hochschule dienen der wissenschaftlichen Begleitung und theoriegestützten Reflexion von Beobachtungen und Erfahrungen der Studierenden aus dem praktischen Studiensemesters. Es finden drei Konsultationstage unter Leitung eines Professors/einer Professorin des Studiengangs statt. Dieses dient der Praxisberatungen, die dem Prinzip der lösungsorientierten kollegialen Beratung folgen. Grundlage sind Fallbesprechungen, die konkrete Fragestellungen der Praxis oder aus dem Projekt zum Gegenstand haben. Damit fokussieren die Praxisberatungen auf die beiden eigenständigen Elemente des praktischen Studiensemesters. |